Die Kasualien

Taufe
Kirchliche Trauung
Kirchliche Begräbnisfeier

Allgemeines zu den Kasualien

Kasualien oder Kasualhandlungen (von lat. casus, der Fall) sind kirchliche Amtshandlungen aus besonderem Anlass, in der Regel zu einem Ereignis von besonderer persönlicher Bedeutung im Lebenslauf eines Menschen. Der Soziologe Arnold van Gennep prägte hierfür den Begriff „rites de passage“ („Schwellenrituale“, Übergangsrituale).Traditionell sind solche Übergangsrituale im Leben Taufe, Konfirmation, kirchliche Trauung und kirchliche Begräbnisfeier.

In Abgrenzung zur Liturgie des Kirchenjahres, die regelmäßig und ohne ausdrückliches Begehren eines oder mehrerer Gläubigen gefeiert wird, kommen die Kasualien aus einem bestimmten Anlass zustande und sind durch diesen bestimmt.

Frühere kirchliche Ordnungen verwendeten für Kasualien die Begriffe Zeremonien, Kirchendienste oder Kirchenhandlungen.

Bei den meisten Kasualien oder bei einer Mitwirkung daran ist je nach Landeskirche meist die Kirchenmitgliedschaft Voraussetzung (bei einer Trauung müssen meistens beide Trauleute Mitglied der Kirche sein, bei einer Taufe (Kindstaufe) die Eltern des Kindes und mindestens ein Pate.

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